FAQs

  1. Was ist der Nationale Qualifikationsrahmen?

    Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein System zur Beschreibung und Klassifikation von Qualifikationen. Der NQR unterscheidet acht Qualifikationsniveaus – vom grundlegenden Niveau 1 bis zum Spezialistenniveau 8. Diese werden durch Deskriptoren (allgemeine/abstrakte Beschreibungsmerkmale) charakterisiert, die sich auf Lernergebnisse beziehen.

  2. Was sind Lernergebnisse?

    Lernergebnisse sind das, was ein/e Lernende/r am Ende einer Ausbildung/eines Kurses/einer Schulung/durch Lernen am Arbeitsplatz etc. weiß und tun kann. Im NQR werden Lernergebnisse als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz beschrieben. Kenntnisse umfassen das Theorie- und Faktenwissen, Fertigkeiten ermöglichen dieses Wissen einzusetzen, um Aufgaben auszuführen und Probleme zu lösen (dazu zählen z. B. die Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen, Instrumenten, die Durchführung von Prozessen etc.). Kompetenz bezieht sich auf überfachliche Kompetenzen, die für eine Qualifikation erforderlich sind. Im NQR wird aber nicht auf die gesamte Breite an überfachlichen Kompetenzen (z.B. Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität etc.) Bezug genommen, sondern lediglich auf den Grad der Verantwortung und die Selbständigkeit verwiesen, die mit einer Qualifikation einhergehen. Der Grund für diese Einschränkung liegt in der Tatsache, dass diese beiden überfachlichen Kompetenzen durch Deskriptoren beschreibbar und daher „messbar“ sind (z.B. Arbeiten unter direkter Anleitung, Arbeiten mit einem gewissen Maß an Selbstständigkeit, Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen etc.).

  3. Was ist eine Qualifikation? Wann ist eine Qualifikation grundsätzlich zuordenbar?

    Nicht jede Ausbildung, jeder Kurs, jede Schulung etc. führt zu einer Qualifikation im Sinne des NQR. Eine solche liegt nur dann vor, wenn es im Rahmen der Ausbildung/des Kurses/der Schulung etc. ein Prüfverfahren – im NQR-Jargon „Feststellungsverfahren“ – gibt, bei dem die Lernenden nachweisen müssen, dass sie über die mit der Qualifikation verbundenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz verfügen. Diese Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz werden von jener Einrichtung festgelegt, die für diese Qualifikation verantwortlich ist (d.h. von einem Ministerium, einer Einrichtung der Erwachsenenbildung etc.). Wenn Lernende diese Lernergebnisse nachweisen können, erhalten sie den „Qualifikationsnachweis“, d.h. das Zertifikat/Zeugnis/Diplom. Für eine Qualifikation im Sinne des NQR sind also zwei Aspekte zentral: das Feststellungsverfahren sowie der Qualifikationsnachweis.

  4. Gibt es Regelungen zum Ablauf des Feststellungsverfahrens?

    Wie das Feststellungsverfahren abläuft, d.h. ob es sich um eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung, eine Projektarbeit oder eine Kombination mehrerer Prüfungselemente handelt, ist im NQR nicht geregelt. Die Prüfung muss aber über eine reine Teilnahmebestätigung hinausgehen. Wenn ein Kurs/eine Schulung nur durch Ausstellung einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen wird, ist eine NQR-Zuordnung nicht möglich. Wichtig ist auch, dass das Feststellungsverfahren so gestaltet sein muss, dass die Erreichung der Lernergebnisse überprüft werden kann. Die Elemente des Feststellungsverfahrens sind daher im NQR-Zuordnungsersuchen auch anzugeben und zu begründen. Wenn beispielsweise der Erwerb eines Hubstaplerscheins ohne praktische Demonstration des Fahrkönnens erfolgen würde, wäre dies im NQR-Sinn kein valides Feststellungsverfahren.

  5. Können alle Qualifikationen in Österreich zugeordnet werden?

    Grundsätzlich können alle Qualifikationen, die der Definition von Qualifikation des NQR entsprechen, zugeordnet werden. Dies können Qualifikationen sein, die einen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Fokus haben. Es können Qualifikationen sein, die im formalen Bildungssystem erworben wurden (d.h. in Schulen und Hochschulen) ebenso wie in Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Auch der Umfang einer Qualifikation ist irrelevant: Qualifikationen mit breit gefasstem Bildungsziel sind genauso zuordenbar wie Qualifikationen mit einem eher engen, aber spezifischen Profil. Weiters können sowohl formale Qualifikationen als auch nicht-formale Qualifikationen zugeordnet werden. Bei formalen (d.h. gesetzlich geregelten) Qualifikationen werden Ausbildungscurricula und Prüfungsstandards in Gesetzen, Verordnungen, Erlässen etc. legistisch festgeschrieben. Bei nicht-formalen (d.h. nicht gesetzlich geregelten) Qualifikationen fehlt diese gesetzliche Verankerung.

  6. Müssen alle Qualifikationen in Österreich zugeordnet werden?

    Nein. Die Zuordnung ist freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Antrag (NQR-Zuordnungs­ersuchen). Eine Ausnahme hierzu bilden die hochschulischen Abschlüsse der Bologna-Struktur: Die Abschlüsse Bachelor, Master und PhD wurden ex lege den Niveaus 6 bis 8 zugeordnet.

  7. Können auch Qualifikationen zugeordnet werden, die man heute nicht mehr erwerben kann?

    Nein, eine rückwirkende NQR-Zuordnung ist nicht vorgesehen. Es sollen nur Qualifikationen zugeordnet werden, die nach Inkrafttreten des NQR-Gesetzes erworben werden können.

  8. Wer kann um Zuordnung einer Qualifikation zum NQR ansuchen?

    Dies hängt von der Art der Qualifikation ab, für die um NQR-Zuordnung angesucht wird. Wenn es sich um eine formale (gesetzlich geregelte) Qualifikation handelt, dann ist das für die Qualifikation zuständige Ministerium Antragsteller. Wenn es sich um eine nicht-formale (nicht gesetzlich geregelte) Qualifikation handelt, dann stellt die NQR-Servicestelle im Auftrag des Qualifikationsanbieters das Zuordnungsersuchen.

  9. Was sind NQR-Servicestellen?

    NQR-Servicestellen sind intermediäre Stellen zwischen Anbietern nicht-formaler Qualifikationen und den NQR-Gremien. Der Grund, warum derartige Stellen eingerichtet werden, liegt in der Angebotsvielfalt der österreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungslandschaft sowie in der hohen Freiheit bei der Ausgestaltung dieser Angebote. Dies stellt die NQR-Zuordnung von Qualifikationen aus diesem Bereich vor besonderen Herausforderungen, da für nicht-formale Qualifikationen keine übergeordneten Verantwortlichkeiten (regional, institutionell, sektoral) oder Zuständigkeiten bestehen. NQR-Servicestellen übernehmen die Qualitätssicherung der Zuordnung nicht-formaler Qualifikationen und unterstützen bzw. beraten Anbieter solcher Qualifikationen.

  10. Wie wird um NQR-Zuordnung angesucht?

    Für jede Qualifikation, die zugeordnet werden soll, muss ein NQR-Zuordnungsersuchen gestellt werden. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Formular, das ausgefüllt und mit allen Beilagen (rechtliche Grundlagen, Lehrpläne, verbindliche Qualifikationsbeschreibung etc.) eingereicht werden muss. In diesem Ersuchen müssen Antragsteller genaue Angaben über die Qualifikation (v. a. über die Lernergebnisse) und das Feststellungsverfahren machen. Zudem müssen sie darlegen, welche Schritte sie zur Qualitätssicherung des Feststellungsverfahrens setzen. Weiters müssen sie das NQR-Niveau, in das die Qualifikation eingestuft werden soll, begründen.

  11. Wo muss um NQR-Zuordnung angesucht werden?

     Das NQR-Zuordnungsersuchen ist vom zuständigen Ministerium (für eine formale Qualifikation) bzw. von der NQR-Servicestelle (für eine nicht-formale Qualifikation) an die NQR-Koordi­nierungsstelle (abgekürzt: NKS) in elektronischer Form zu übermitteln. Die NKS ist in der Österreichischen Austauschdienst GmbH angesiedelt. Bei dieser Stelle ist auch das elektronische Zuordnungsformular erhältlich.

  12. Wie erfolgt das Zuordnungsverfahren bzw. wer entscheidet über die Zuordnung?

    Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) prüft einlangende NQR-Zuordnungsersuchen in formaler und inhaltlicher Hinsicht, wobei sie bei Bedarf Expertisen von sachverständigen Personen einholen kann. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem NQR-Beirat, der bei der NKS eingerichtet ist, vorgelegt. Nach Beratung mit dem NQR-Beirat wird der NQR-Steuerungsgruppe eine Empfehlung übermittelt, ob der NQR-Zuordnung, die beantragt wurde, zugestimmt werden soll oder nicht. Die NQR-Steuerungsgruppe kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Einspruch gegen die Zuordnung erheben. Gibt es keinen Einspruch, gilt die Qualifikation als zugeordnet.

  13. Kann bei Nicht-Zuordnung Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben werden?

    Das NQR-Gesetz sieht keine Einspruchsmöglichkeit im engeren Sinn vor. Sehr wohl kann jedoch ein ergänztes/adaptiertes Zuordnungsersuchen an die NQR-Koordinierungsstelle übermittelt werden.

  14. Was bedeutet die Zuordnung einer Qualifikation zu einem NQR-Niveau?

    Wenn die Begründung des angesuchten NQR-Niveaus im NQR-Zuordnungsersuchen von den NQR-Gremien akzeptiert wird, kommt es zu einer NQR-Zuordnung. Das bedeutet, dass diese Qualifikation auf eines der acht Niveaus eingeordnet wird. Die Zuordnung zeigt sich zum einen in der Eintragung in das NQR-Register. Es handelt sich dabei um eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von der NQR-Koordinierungsstelle verwaltet wird. Sie soll dazu dienen, allen Interessierten grundsätzliche Informationen über zugeordnete Qualifikationen (Lernergebnisse, Feststellungsverfahren etc.) zu geben. Die NQR-Zuordnung wird auch auf dem Qualifikationsnachweis (Zeugnis, Zertifikat etc.) vermerkt. Es werden allerdings nur neu auszustellende Nachweise mit der NQR-Nummer versehen. Einen rückwirkenden Vermerk der NQR-Nummer auf bereits ausgestellte Zeugnisse/Zertifikate gibt es nicht.

  15. Welche Berechtigungen entstehen durch die NQR-Zuordnung?

    Durch die NQR-Zuordnung entstehen keinerlei berufliche oder sonstige Berechtigungen (etwa die Einstufung in eine bestimmte Entgeltklasse im öffentlichen Dienst, der Zugang zu einem Bildungsprogramm, Tragen von Titeln etc.). Der österreichische NQR ist ein reines Transparenzinstrument und kein regulierender Rahmen. Die niveaumäßige Gleichstellung verschiedener Qualifikationen (d.h. die Zuordnung verschiedener Qualifikation zu einem Niveau) bedeutet, dass diese Qualifikationen „gleichwertig“, aber nicht unbedingt „gleichartig“ sind, d.h. sie können sich in ihrem Profil, in ihren Inhalten unterscheiden.

  16. Wie lange gilt die NQR-Zuordnung?

    Die NQR-Zuordnung gilt so lange wie die Qualifikation in jener Form besteht, in der sie um Zuordnung angesucht wurde. Werden die Lernergebnisse oder das Feststellungsverfahren maßgeblich geändert, dann muss ein neues Zuordnungsersuchen gestellt werden.

  17. Wie viel kostet die Zuordnung einer Qualifikation zum NQR?

    Der Eintrag in das NQR-Register ist kostenlos. Die Erstellung des Zuordnungsersuchens nicht-formaler Qualifikationen sowie die dafür erforderlichen Vorarbeiten sind mit Kosten verbunden. Diese werden durch die Leistungen, die die NQR-Servicestelle erbringt, verursacht.

  18. Welche Auswirkungen hat die NQR-Zuordnung?

    Die NQR-Zuordnung hat keine Auswirkungen auf berufliche oder sonstige Berechtigungen. Sehr wohl hat die Zuordnung aber praktische Auswirkungen für Lernende und Berufstätige, aber auch für Unternehmen. Erstere können sich durch die transparente Darstellung der Qualifikationen, die sie erwerben/erworben haben am europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt mobil bewegen. Letzteren kann die NQR-Zuordnung nicht nur eine Hilfestellung bei Personalentscheidungen (insbesondere von ausländischen Stellenbewerber/inne/n) bieten, sie kann auch bei internationalen Ausschreibungen wichtig sein, um das Qualifikationsniveau der Beschäftigten adäquat darzustellen.